Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Veranstaltungen der SGIG. Mit der Entgegennahme Ihrer Buchung bei der SGIG kommt zwischen Ihnen und der SGIG ein Vertrag zustande. Wir bitten Sie deshalb, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen.


2. Anmeldung

Die Anmeldung kann via Anmeldeformular auf der Webseite des Veranstalters erfolgen. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbestimmungen als Bestand- teil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter SGIG.


3. Vertragsgegenstand

Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistungen zu erbringen, welche er gemäss den Beschreibungen in seinem Angebot SGIG Webseite unter Veranstaltungen anbietet.


4. Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen (Formular) Anmeldung beim Veranstalter SGIG Webseite kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der SGIG zustande. Ab diesem Zeitpunkt werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und der SGIG wirksam.


5. Preise

Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie auf der veröffentlichten Veranstaltung SGIG-Webseite. Sie sind in Schweizer Franken. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten.


6. Zahlungsbedingungen / Annulation der Buchung

Die Zahlung erfolgt gemäss auf dem Anmeldeformular, bzw. auf der Veranstaltung ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Allfällige Annullationen werden bis zum Anmeldeschluss, welcher bei der Veranstaltung ausgewiesen ist, zurückerstattet. Danach wird der Betrag allenfalls durch eine Begründung zurückerstattet. Wenn der Kunde zur Aktivität nicht erscheint oder diese wegen zu spätem Eintreffen nicht durchgeführt werden kann, bezahlt er 100% der Aktivität. Mehrkosten, welche durch Verschiebungen oder zu spätem Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu seinen Lasten. Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an, bzw. verlässt er sie vor ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.


7. Persönliche Voraussetzungen

Die Teilnehme an den Veranstaltungen setzt in der Regel eine gute körperliche und psychische Verfassung voraus. Verantwortlich dafür ist der Teilnehmende.


8. Sicherheit

Die branchenüblichen Sicherheitsvorgaben (Tragen der PSA, Alkoholkonsum etc.) sind jederzeit einzuhalten. Situativ können die Vorgaben verschärft werden. Den Anweisungen am Veranstaltungsort ist Folge zu leisten. Wer sich nicht daran hält kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Und muss mit konsequenten rechnen.


9. Datenschutz

Die SGIG hält sich an den Datenschutz. Die SGIG verpflichtet sich, alle Daten vertraulich zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen ist:

  • Die SGIG ist berechtigt, Daten an andere Unternehmen / Dritte weiterzugeben, wenn dies zur Erbringung der Dienstleistung notwendig ist.
  • Die SGIG ist berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmenden eine Teilnehmerliste zu veröffentlichen.
  • Die SGIG ist berechtigt, ohne ausdrückliche Zustimmung der Teilnehmenden an den Veranstaltungen gemachte Bild- und Videoaufnahmen in Newslettern, auf der Website der SGIG, in den sozialen Medien und zur Bewerbung von Folgeveranstaltungen zu verwenden.
  • Vorbehalten bleibt im Übrigen die Weitergabe von Daten, zu welcher die SGIG gesetzlich verpflichtet ist (z.B. gesetzliche Rechenschaftspflichten gegenüber Behörden).

Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmende ausdrücklich mit diesen Grundsätzen einverstanden. Falls Sie mit einem dieser Grundsätze von Ziffer 13 nicht einverstanden sind, teilen Sie dies bitte anlässlich der Anmeldung oder spätestens bis 14 Tage vor Durchführung der Veranstaltung der SGIG schriftlich mit.


10. Epidemie / Pandemie / Notrecht

Die SGIG hält sich an die Vorschriften / Massnahmen des Bundesrats und des BAG (Bundesamt für Gesundheit). Bei einem behördlich angeordneten Veranstaltungsverbot wird der Event verschoben oder abgesagt.


11. Versicherung

Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Er muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung abgeschlossen haben. Eine Annullationskostenversicherung ist empfehlenswert. Auch durch die fachkundige und sichere Durchführung der Aktivitäten können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.


12. Haftung

Die SGIG verpflichtet sich seinen Kunden gegenüber, die Aktivitäten gewissenhaft und fachlich einwandfrei vorzubereiten und durchzuführen. Der Veranstalter steht ein für Mängel bei der Durchführung der Aktivität, sofern es sich um einen verschuldeten Ausfall von vereinbarten Leistungen oder um Änderungen handelt, die einem Minderwert gleichkommen. Der Veranstalter vergütet den Ausfall vereinbarter Leistungen soweit es vor Ort nicht möglich war, eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten. Die Haftung bleibt in jedem Fall auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Für Programmänderungen wegen Zug- und Flugverspätungen wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die auf kein oder leichtes Verschulden des Veranstalters oder der Hilfspersonen zurückzuführen sind. Für Handlungen des Aktivitätsleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Überträgt der Veranstalter die Ausführung berechtigterweise auf einen Dritten, so haftet der Veranstalter nicht für dessen Handlungen und Unterlassungen. Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.


13. Beanstandungen

Allfällig erlittene Schäden oder Beanstandungen sind dem verantwortlichen Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekanntzugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Kein Leiter ist jedoch befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten werden die Leiter bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenen Briefs, beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiters sowie allfällige Beweismittel sind beizulegen. Bei verspäteter Einreichung oder zu später Beanstandung während der Aktivität verfallen sämtliche Ansprüche.


14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten, ist Zürich.


15. Veranstalter

SGIG

c/o Gabriela Wettmann

Eigerweg 5

2543 Lengnau


www.sgig.ch

info@sgig.ch

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